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   BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22   

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https://dejure.org/2023,38205
BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22 (https://dejure.org/2023,38205)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - II ZR 146/22 (https://dejure.org/2023,38205)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - II ZR 146/22 (https://dejure.org/2023,38205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Streitwert, Streitwert Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, Streitwert Einziehungsbeschluss, Streitwert Geschäftsanteile, Streitwert Übertragung Kommanditanteile, Streitwertbemessung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17

    Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Streitwerts

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22
    Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 4. Juli 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739).

    Insofern gilt hier nichts Anderes als in Fällen, in denen im Streit über einen Geschäftsanteil die Wirksamkeit einer Einziehung infrage steht (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 7).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22
    Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 4. Juli 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739).
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