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BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts
- rewis.io
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Streitwert, Streitwert Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, Streitwert Einziehungsbeschluss, Streitwert Geschäftsanteile, Streitwert Übertragung Kommanditanteile, Streitwertbemessung
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.11.2021 - 10 O 398/20
- OLG Celle, 20.07.2022 - 9 U 140/21
- BGH, 04.07.2023 - II ZR 146/22
- BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17
Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Streitwerts …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 4. Juli 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739).Insofern gilt hier nichts Anderes als in Fällen, in denen im Streit über einen Geschäftsanteil die Wirksamkeit einer Einziehung infrage steht (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 7).
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14
Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für …
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - II ZR 146/22
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 4. Juli 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739).